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FERNSEHEN | FILM | RECHT
Klage auf Verdacht
Die Zusammenarbeit zwischen einem Produzenten und einer Drehbuchautorin verlief nicht wie gewünscht. Sie war beauftragt worden, das Drehbuch für eine TV-Produktion, die im ZDF gesendet werden sollte, zu erstellen. Die Filmfirma aber nahm die zweite Fassung nicht ab und die Parteien trennten sich. In der Folgezeit begann die Autorin zu befürchten, dass der Filmhersteller ihr Drehbuch doch verfilmen würde. Sie nahm sich einen Anwalt, der die Zahlung der zweiten Rate einfordern und mit einer Unterlassungsklage drohen sollte. Der tat dies mit Nachdruck und kurze Zeit später trafen sich Produzent und Drehbuchautorin vor Gericht wieder. Beklagt allerdings war die Autorin und nicht der Produzent. RA Dr. Heidrun Huber berichtet über den Fall.
Nachdem der Filmhersteller die Abnahme der zweiten Drehbuchfassung verweigert hatte, erklärte die Autorin und spätere Beklagte diesem schriftlich, dass sie auf die ihr eigentlich zustehende letzte Rate in Höhe von 12 000 Euro verzichte. Die Filmfirma beauftragte andere Drehbuchautoren und nahm schließlich ein Drehbuch ab. Bei der Drehbuchautorin wuchs indessen der Verdacht, ihr nicht abgenommenes Werk würde doch verfilmt werden. Als dann noch eine »Abwicklungsvereinbarung«, die der Produzent verfasst hatte, bei ihr einging, nahm sie einen Anwalt.
Ausgabe 03/10
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